Private Krankenversicherung für Ärzte (PKV)

Als Ärztin oder Arzt sind Sie mit vielfältigen Zukunftsentscheidungen konfrontiert. Dazu zählt auch die Wahl der bestmöglichen Krankenversicherung. Sie können sich dabei zwischen der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden.

Ein kurzer Vergleich der Systeme 

Die beiden Versicherungen unterscheiden sich grundlegend voneinander, sowohl im Bezug auf ihr Leistungsangebot als auch hinsichtlich der Beitragskalkulation. Die GKV stellt ein sogenanntes solidarisches System dar. Hier gilt das sogenannte Umlageverfahren. Leistungen werden direkt aus den Beiträgen und Steuerzuschüssen finanziert. Die Versicherungsbeiträge werden anhand des Einkommens berechnet. Neben der järhlich steigenden Beitragsbemessungsgrenze erhöhen die Kassen regelmäßig den prozentualen Zusatzbeitrag. Da Ärzte in der Regel über der dafür relevanten Einkommensgrenze liegen, sind sie von Beitragssprüngen besonders stark betroffen. Im Jahr 2025 zahlt ein Arzt mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 66.150 € einen Krankenkassenbeitrag von ungefähr 1.195 € – inklusive gesetzlicher Pflegeversicherung.

Die PKV gilt hingegen als risikobasiertes System. Dabei richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem Eintrittsalter, den individuellen gesundheitlichen Risiken und den gewünschten Leistungen. Sie profitieren bei der PKV für Ärzte von einer meist umfassenderen Leistungsabdeckung, schnellerem Zugang zu Spitzenmedizin und einem Schutz vor der demographischen Entwicklung. Sie können sich jederzeit für den Arzt Ihrer Wahl und bei Bedarf auch das Krankenhaus Ihrer Wahl entscheiden. Ein Wechsel in die PKV für Ärzte ist mit vielen Vorteilen, aber auch mit einigen Herausforderungen verbunden. Eine vorausschauende Planung ist daher wichtig, um zum Beispiel im Alter nicht mit ungeplant steigenden Beiträgen konfrontiert zu werden.

Generell gibt es für den Zugang zur PKV für Ärzte bestimmte Voraussetzungen. Als angesteller Arzt muss Ihr jährliches Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Diese liegt für das Jahr 2025 bei 73.800 Euro. Sollten Sie niedergelassen sein, können Sie sich frei zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft bei der GKV und der Absicherung in der PKV entscheiden.

Eine maßgeschneiderte Lösung 

Die Private Krankenversicherung für Ärzte bietet Ihnen viele Möglichkeiten, Ihren Schutz genau auf Sie zuzuschneiden. Sie können sich für einen Tarif entscheiden, der sich sowohl an Ihren beruflichen als auch Ihren persönlichen Bedürfnissen orientiert. Dabei deckt die PKV zusätzliche Leistungen ab, die in der GKV nicht in gleichem Umfang enthalten sind. Dazu zählen beispielsweise alternative Heilmethoden oder auch viele zahnärztliche Leistungen.

Die Versorgungswerke und die Wahl der Krankenversicherung

Als Arzt profitieren Sie in der Regel von einer berufsspezifischen Altersvorsorge in einem Versorgungswerk. Dies ist für Sie von Vorteil, bedeutet jedoch gleichzeitig eine komplexere Form der Entscheidung. Aus der Mitgliedschaft im Versorgungswerk resultiert aber auch ein Nachteil: Sie erhalten in der Rente keinen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung. Damit nicht genug: Waren Sie Ihr Erwerbsleben lang gesetzlich versichert, werden für die Berechnung Ihres GKV-Beitrages in der Rente alle Einkunftsarten herangezogen. Dies führt dazu, dass Sie als Arzt auch in der Rente den Höchstbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten müssen.